Bei der Rentenversicherung unterscheiden wir – ähnlich wie bei der Lebensversicherung – zwischen der festverzinslichen „sicheren" Rentenversicherung und der Fonds gebundenen Rentenversicherung, wobei es auch hier wieder Mischformen gibt.

Anders jedoch als bei der Lebensversicherung gibt es bei der Rentenversicherung im Normalfall keine Todesfallabsicherung, lediglich in Höhe des Deckungskapitals, also des bisher angesammelten Guthabens, oder in Höhe der eingezahlten Beiträge besteht Todesfallschutz, was aber im Klartext auch nur heißt, dass das eingezahlte Geld nicht verloren ist im Todesfall der versicherten Person, sondern den Erben zu Gute kommt.

Als Todesfallabsicherung eignet sich demnach eine Rentenversicherung eher weniger, Ausnahmen können jedoch die Fonds gebundene Rentenversicherung sein. Es gibt einige Anbieter, die Fonds gebundene Rentenversicherungen mit einem Todesfallschutz i.H.v. 10-40 % der Beitragssumme (gesamt zu zahlenden Beiträge während der Gesamtlaufzeit) vom ersten Tag an bieten, und das meist ohne Gesundheitsprüfung.

Das heißt z.B.: Der Verbraucher, der keine Lebensversicherung bekommen würde aufgrund seiner Vorerkrankungen kann jetzt bei einem Monatsbeitrag von 50 Euro, die er vorhat 30 Jahre lang zu zahlen (entspricht einer Beitragssumme von 18.000 Euro), im besten Falle also 40% dieser Beitragssumme, nämlich 7.200 Euro vom ersten Tag an als Todesfallschutz bekommen.

Im Regelfall ist die Rentenversicherung ein Sparprodukt, was – je nach Anbieter und Tarif – eine Vielzahl von Variationen im Bezug auf den Spareffekt und die Flexibilität, z.B. Änderungsmöglichkeiten des Beitrages, des Investitionsschwerpunktes während der meist langen Laufzeit, der Bezugsberechtigten, evtl. Beitragsaussetzungen oder Stundungen, Verlängerungs- oder Verkürzungsmöglichkeiten etc., bietet.

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