Die Rürup Rente ist analog zur Riester Rente ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der maximale Betrag liegt bei € 20.000 für allein veranlagte Personen und € 40.000 für Ehepaare.

Zu empfehlen ist diese Art der Altersvorsorge für Selbstständige, da die Rürup Rente im Falle einer Insolvenz nicht pfändbar ist und gegen Zugriff des Arbeitsamtes bei einem möglich Leistungsbezug geschützt ist. Des Weiteren können im lfd. Jahr 2011 72 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel

Bei einem Jahresbeitrag von € 6.000,00 entspricht dies € 4.320,00 die steuerlich ansetzbar sind. (€ 6.000,00 X 72 /100 =€ 4.320,00) 

1.Die Ablaufzeit muss zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr stattfinden.
2.Es können jährlich 2 % mehr des Beitrages bis 2025 steuerlich geltend gemacht werden. 
3.Kein Kapitalwahlrecht