Die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführten naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden (außer Psychotherapie) sowie Heilmittel und Arznei- und Verbandmittel, die im Rahmen einer solchen Behandlung verordnet werden, zu 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR) im Kalenderjahr.

Die Erstattung ist begrenzt 

  •  im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 EUR(d. h. erstattet werden bis zu 500 EUR), in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt
  • 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR). Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ bzw. des GebüH.

Für den Tarif gelten keine Wartezeiten.

NATURPrivat

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